Seit dem 01. Februar 2019 gilt die neue Katzenschutzverordnung. Dadurch ändert sich nun einiges für die Katzenbesitzer im Kreis Coesfeld.

Jede Katze, gleich welchen Geschlechts, die Freigang genießt, und sei er noch so gering, muss kastriert, gechipt und registriert werden.
Für Zuchttiere, die Freigang haben sollen, kann durch das Veterinäramt eine Ausnahmegenehmigung erfolgen.

Kastration: Kater bzw. Kätzin werden durch eine Operation fortpflanzungsunfähig gemacht. Ausführliche Information über die Operation oder Kosten gibt Ihnen gerne ihr Tierarzt.              

Chippen: Der Tierarzt implantiert dem Tier an der linken Schulter, einen reiskorn-großen Mikrochip. Dieser hat eine 13 stellige Nummer gespeichert. Die Kosten hierfür erteilt Ihnen ihr Tierarzt. 

Registrierung: Mit der Nummer des Mikrochips und unter Angabe der eigenen persönlichen Daten  kann nun die Katze beim Tasso-Haustierregister registriert werden. Mit Hilfe des Mikrochips kann schließlich der Besitzer des Tieres ermittelt werden. Die Registrierung ist kostenlos.

Bis zum 01. August 2019 haben Sie nun die Möglichkeit Ihre Katze kastrieren und chippen zu lassen und sie anschließend zu registrieren.
Ab dem 01. August 2019 kann Ihnen bei Nichteinhaltung Ihrer Pflicht  eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro auferlegt werden.

Für weitere Information stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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